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    Auf die gesetzliche Rente ist Verlass

    Die 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner können sich auf die gesetzliche Rente verlassen: Obwohl die Löhne aufgrund der Wirtschaftskrise im vergangenen Jahr gesunken sind, müssen sie keine Rentenkürzung hinnehmen. Dies verhindert die sogenannte Rentengarantie.

    Aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr die bestehende Schutzklausel um eine "erweiterte Rentenschutzklausel" ergänzt. Den Rentnerinnen und Rentnern wird damit gesetzlich garantiert, dass allein ein sinkendes Lohnniveau nicht zu sinkenden Renten führt ("Rentengarantie"). Die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland müssen daher keine Kürzung ihrer Renten befürchten, allerdings werden die Renten auch nicht erhöht.

    Rentengarantie steht

    Die Rentengarantie ist 2009 in der größten Rezession in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eingeführt worden. Erstmals seit 60 Jahren sind auch die Löhne gesunken. Das hat dazu geführt, dass die Rentengarantie tatsächlich wirksam wurde. Dazu Regierungssprecher Ulrich Wilhelm: "Das war in der Krise eine sehr wichtige Wirkung, denn die Kaufkraft von mehr als 20 Millionen Rentnern war ein wichtiger Faktor in der Krise, um die Konjunktur zu stützen".

    Verrechnung mit künftigen positiven Rentenanpassungen

    Allerdings ist der Spielraum für Rentenerhöhungen in den kommenden Jahren eng. Denn die jetzt nicht erfolgte Rentenminderung wird mit künftigen Erhöhungen verrechnet.

    Infolge der Rentengarantie und weiterer Schutzklauseln ist mittlerweile ein Ausgleichsbedarf entstanden. Er beträgt ab dem 1. Juli 2010 in Westdeutschland 3,81 Prozent (bisher 1,75 Prozent) und 1,83 Prozent in den östlichen Ländern (bisher 1,30 Prozent). Der Ausgleichsbedarf wird in den kommenden Jahren dadurch abgebaut, dass mögliche Rentenerhöhungen ab 2011 halbiert werden. Auf diese Weise geht die Rentengarantie nicht zu Lasten der jüngeren Generationen. Die Rente folgt damit auch künftig grundsätzlich der Einkommensentwicklung.

    Gerechte Verteilung zwischen den Generationen

    Die Rentnerinnen und Rentner haben schon in den zurückliegenden Jahren ihren Beitrag zu einer generationengerechten Verteilung der Aufwendungen für die Altersvorsorge geleistet. Dafür verdienen sie die Gewissheit, dass ihre Renten nicht gekürzt werden. Das stärkt das notwendige Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung. So bleibt die finanzielle Stabilität der Rentenversicherung gewahrt. Die Beitragssätze steigen in den kommenden Jahren nicht an. Sowohl die Rentnerinnen und Rentner als auch die Beitragszahler können sich auf die gesetzliche Rente verlassen.

    Wie kommt es zu Rentenanpassungen?

    Grundlage für die Anpassung der Renten ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter. Für die Bestimmung der zum 1. Juli 2010 maßgebenden aktuellen Rentenwerte ist die Lohnentwicklung 2009 wichtig. Doch die war von den Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise geprägt.

    Angesichts des massiven Konjunktureinbruchs waren die Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland erstmals seit über 50 Jahren gesunken. Vor allem in den alten Ländern hat sich dies ausgewirkt. Hier war 2009 ein Rückgang der Löhne in Höhe von -0,96 Prozent zu verzeichnen. In den neuen Bundesländern gab es eine leichte Lohnsteigerung in Höhe von +0,61 Prozent.

    Rentenanpassungen der letzten Jahre

    2009 stiegen die Renten in Westdeutschland um 2,41 Prozent, im Osten um 3,38 Prozent. So stark sind die Renten in den alten Bundesländern seit 1994 und in den neuen Ländern seit 1997 nicht mehr gestiegen.

    2008 hatte es für die Rentnerinnen und Rentner 1,1 Prozent und 2007 0,54 Prozent mehr Rente gegeben. In den Jahren 2004, 2005 und 2006 gab es überhaupt keine Rentenerhöhungen.

      Aktueller Rentenwert

      Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Rente aus Beiträgen eines Durchschnittsverdieners für ein Jahr entspricht. In diesem Jahr bleiben die Beträge für die aktuellen Rentenwerte unverändert gegenüber dem Vorjahr. Der Rentenwert beträgt weiterhin 27,20 Euro (West) beziehungsweise 24,13 Euro (Ost).

      Nach der Rentenanpassungsformel ergäbe sich theoretisch zum 1. Juli 2010 ein neuer Rentenwert (West) von 26,63 Euro. Rein rechnerisch würde dieser den bisherigen aktuellen Rentenwert um 0,57 Euro verringern. Der neue Rentenwert (Ost) beliefe sich auf 24,00 Euro; eine Verringerung gegenüber dem bisherigen aktuellen Rentenwert (Ost) um 0,13 Euro.

    Pressekontakt:

    Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
    Dorotheenstraße 84
    10117 Berlin
    Telefon: 030 18 272-0
    Fax: 030 18 272-2555
    internetpost@bpa.bund.de

    www.bundesregierung.de

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