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    Behinderte dürfen nicht Opfer der Krise werden - VdK fordert selbstbestimmte Teilhabe für Menschen mit Behinderung

    Der Sozialverband VdK Deutschland appelliert an Bund, Länder und Arbeitgeber, die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in Beruf und Gesellschaft in Krisenzeiten nicht zu vernachlässigen.

    Anlässlich des morgigen Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember erklärte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher in Berlin: "Die seit März auch für Deutschland verbindliche Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen muss nun endlich in die Praxis umgesetzt werden. Acht Millionen Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, gehört auch in Krisenzeiten weit nach oben auf die politische Tagesordnung."

    Als falsches Signal bezeichnete die VdK-Präsidentin Ulrike Mascher die Tatsache, dass das Amt des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung zwei Monate nach der Bundestagswahl immer noch verwaist ist. Mascher forderte die Bundesregierung auf, diese wichtige Funktion jetzt endlich einer geeigneten Persönlichkeit mit behindertenpolitischer Erfahrung zu übertragen.

    Der VdK fordert Barrierefreiheit in allen öffentlich zugänglichen Bereichen. Insbesondere die Bahn, so Mascher, müsse ihre Anstrengungen deutlich erhöhen, alle Bahnhöfe barrierefrei zu gestalten. Alle im Rahmen der Konjunkturpakete geförderten Baumaßnahmen sollten nach der Richtlinie für barrierefreies Bauen und Wohnen erfolgen.

    Auch dürfe die Politik nicht länger tatenlos zusehen, wenn 30.000 Betriebe in Deutschland keinen einzigen Schwerbehinderten beschäftigen. Mascher: "Menschen mit Behinderung sind in der Regel hoch motivierte und zuverlässige Arbeitskräfte. Ich kenne keinen Arbeitgeber, der es bereut, einen Behinderten eingestellt zu haben. Deshalb appelliere ich an die Wirtschaftsverbände, ihre Betriebe besser über die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung zu informieren, auch über staatliche Eingliederungszuschüsse."

    Der Grundstein für berufliche Integration von Behinderten werde jedoch bereits in der Kindheit gelegt, so der VdK. Kinder mit Behinderung gehören in die Regelschule, der Besuch einer Förderschule sollte die zu begründende Ausnahme sein. Der gemeinsame Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern erhöhe die Ausbildungs- und Berufschancen der Kinder mit Behinderung, steigere die Sozialkompetenz der Nichtbehinderten und erweitere den Horizont, betonte Mascher. Deshalb sei es nicht zu akzeptieren, dass in Deutschland nur 16 Prozent aller Kinder mit Behinderung eine Regelschule besuchen. (Michael Pausder)

    Pressekontakt:

    Sozialverband VdK Deutschland
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Michael Pausder (verantwortlich)
    In den Ministergärten 4 - 10117 Berlin
    Telefon 030 72629-0400
    Telefax 030 72629-0499
    www.vdk.de - presse@vdk.de

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