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Geschlossene Unterbringung und Zwangsmedikation
Was ist passiert?
Die Betroffene befand sich seit dem 10.12.2008 in stationärer psychiatrischer Behandlung. Nachdem sie wiederholt Suizidgedanken geäußert hatte, wurde sie zunächst auf freiwilliger Basis auf eine geschlossene Station verlegt. Mit Schreiben vom 17.02.2009 (Bl. 452 GA) beantragte die Betreuerin die vormundschaftliche Genehmigung der geschlossenen Unterbringung der Betroffenen zur Heilbehandlung.
Zur Begründung trug sie vor:
Die Betroffene habe ihre Einwilligung zurückgenommen und wolle sofort entlassen werden. Da sie weiterhin suizidgefährdet sei und die Einnahme ihrer Medikamente verweigere, werde die Genehmigung ihrer geschlossenen Unterbringung zur Heilbehandlung beantragt. Ein Attest der behandelnden Ärztin liege vor.
Das Amtsgericht die geschlossene Unterbringung der Betroffenen ohne Anhörung vorläufig genehmigt und die Entscheidung für sofort wirksam erklärt.
Das Landgericht Kleve hat den Beschluss des AG aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an das AG zurückverwiesen.
LG Kleve, Beschl. v. 12.03.09 (Az. 4 T 67/09)
Mehr dazu erfahren Sie auf dem nachfolgenden Link >>>
http://www.iqb-info.de/LG_Kleve_12_03_09_Zwangsmedikation.pdf (pdf.)
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