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Hartz IV-Sätze für Minderjährige sind verordnete Kinderarmut
Zur Verhandlung der Hartz IV-Regelsätze für Minderjährige vor dem Bundesverfassungsgericht erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: Für etwa 1,7 Millionen Kinder geht es heute um die Frage, ob ihr Leben durch politische Willkür unnötig erschwert wird. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt darüber, ob die derzeitigen Hartz IV-Leistungen den tatsächlichen Bedarf abdecken.
Der SoVD fordert, dass dieses Thema schon jetzt in die Koalitionsvereinbarungen getragen werden muss. Wer Familien unterstützen möchte, sollte bei denen anfangen, die tatsächlich hilfebedürftig sind. Es muss sichergestellt werden, dass Minderjährige genug zum Leben haben.
Die derzeit geltenden Regelsätze zwischen 215 und 250 Euro für Kinder unter 14 Jahren wurden lediglich durch einen pauschalen Abschlag auf die Hartz IV-Beträge für Erwachsene festgelegt. Das Bundessozialgericht (BSG) und das Hessische Landesozialgericht sind zu der Auffassung gekommen, dass dies verfassungswidrig ist. Sie haben nicht ohne Grund das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die derzeitigen Hartz IV-Sätze für Minderjährige sind verordnete Kinderarmut.
Der SoVD fordert die künftigen Koalitionspartner auf, nicht durch Steuerentlastungen privilegierter Familien eine größere Kluft zwischen arme und reiche Kinder zu treiben. Der Hartz IV-Satz darf nicht länger vom Bedarf Erwachsener abgeleitet werden, sondern muss eigenständig ermittelt werden. Die Hartz IV-Leistungen für Kinder sind entgegen der aktuellen Erklärung des Bundesarbeitsministeriums aus Sicht des SoVD keinesfalls „ausreichend“.
Auch bei Hartz IV muss es künftig verstärkt individuelle Hilfen geben. Union und FDP müssen dafür sorgen, dass in der Familienpolitik die Bekämpfung von Armut Vorrang hat.
V.i.S.d.P.: Veronica Sina
Pressekontakt:
Sekretariat Pressestelle
Sozialverband Deutschland e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Stralauer Straße 63
10179 Berlin
Tel: 030 / 72 62 22 123
Fax: 030 / 72 62 22 328



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