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Ist die Würde des Menschen tatsächlich unverfügbar (?)
Naturgemäß fällt es schwer, zu den Statements der Katholischen Kirche in zentralen Fragen einen Kommentar abzugeben, handelt es sich hierbei doch um Zentraldogmen, die keiner Kommentierung geschweige denn Diskussion zugänglich sind – nicht zuletzt auch deswegen, weil die Kirche mit ihrem Anspruchsdenken, die „letzte Wahrheit“ für sich gefunden zu haben, gleichsam einen Wertediskurs verunmöglicht und diesen ad absurdum führen möchte. Indes aber gilt in einem säkularen Verfassungsstaat mehr denn je die Erkenntnis, dass es kein verpflichtendes Menschenbild gibt und dass über die Frage, ob die Würde des Menschen unverfügbar sei, mehr als lebhaft gestritten werden kann.
„Die Würde eines anderen Menschen völlig anzuerkennen, heiße aber dann auch, nicht Hand an das Leben eines anderen legen: „Nicht ich entscheide über den Wert seines Lebens, seine Würde hängt nicht von mir ab“, so Erzbischof Marx (in kath.net v. 04.04.09) und bei stringenter Befolgung dieses Dogmas wäre es schlecht um die ärztliche Assistenz beim Suizid eines Patienten bestellt, mal ganz davon abgesehen, dass in unserer freiheitlichen Verfassungsordnung der Patient die Entscheidung zum Suizid selber trifft und insofern der assistierende Arzt nicht (!) über den Wert des Lebens entscheidet.
Der Arzt stellt sich vielmehr in den Dienst des Patienten, der selbst nicht mehr in der Lage ist, einen freiwilligen Suizid zu begehen. Hierin darf ein Akt höchster Humanität erblickt werden, der höchsten Respekt zollt. Sofern also die Ärztin oder der Arzt es mit seinem Gewissen vereinbaren kann – und derer scheint es einige hierzulande zu geben -, bei einem Suizid zu assistieren, ist der Gesetzgeber gefordert, hierfür die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.
Die ärztliche Assistenz beim Suizid ist eine Option, die intensiver zu diskutieren ist. In diesem Zusammenhang stehend macht es keinen Sinn, wie in der Debatte um das Für und Wider eines Patientenverfügungsgesetzes in die „Glaskugel“ zu schauen, um dort nach Antworten zu suchen.
Lutz Barth
IQB – Medizin- &. Pflegerecht - Lutz Barth
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