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Kranke Mütter werden nicht ernst genommen
Berlin, 28. Juli 2010. Die soeben veröffentlichte neue Ausgabenstatistik der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das 1. Quartal 2010 bestätigt eindringlich die Kritik des Müttergenesungswerkes (MGW) im Zusammenhang mit Ablehnungen der Krankenkassen bei Anträgen für Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen. Im 1. Quartal wurden von den Krankenkassen im Vergleich zum Vorjahr 15% Ausgaben eingespart! Parallel dazu sind Ablehnungen der Krankenkassen zu sehen, die in ihren Begründungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und die die Mütter und ihre gesundheitliche Situation nicht ernst nehmen.
„Seit Beginn dieses Jahres weisen wir schon auf die zunehmende Sparpraxis der Krankenkassen und die steigenden Hürden für Mütter hin. Wenn Mütter von ihrer Krankenkasse einen finanziellen Zuschuss zu einem Erholungsurlaub angeboten bekommen oder ihnen die dringend notwendige medizinische Maßnahme verwehrt wird, weil sie in einer „intakten Familie“ leben, dann ist dies nicht nur gesetzwidrig, sondern einfach skandalös“, erklärt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes in Berlin. „Hier werden die gesundheitlichen Beschwerden und Erkrankungen von Frauen nicht ernst genommen.“
Hintergrund ist die steigende Zahl der Ablehnungen von medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Mutter-Kind. Sie lag – trotz eindeutiger gesetzlicher Regelung – 2009 bei 31%. Seit Jahren ist die Begründung, dass ambulante Maßnahmen nicht ausgeschöpft sind, mit der häufigste Ablehnungsgrund – obwohl dies seit 2007 gesetzlich explizit nicht für mütterspezifische Maßnahmen nach §§ 24 und 41 SGB V gilt. Sprunghaft angestiegen sind aber auch die „sonstigen“ Gründe mit 35%, hinter denen sich immer neue Varianten von „ambulant vor stationär“ verbergen.
Schilling weiter: „15% Einsparungen trotz eindeutiger Gesetzeslage bedeutet, wieder einmal wird die Gesundheit von Müttern von den Krankenkassen als Variable für Einsparmöglichkeiten benutzt. Es bedarf dringend der politischen Kontrolle.“
Unterstützung bei Beantragung der Kurmaßnahmen erhalten die Mütter in den 1.400 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände im MGW. Sollte der so gestellte Antrag abgelehnt werden, können die BeraterInnen auch beim Widerspruch helfen. Rund 50% davon sind erfolgreich. Informationen und Beratungsstellensuche auf www.muettergenesungswerk.de und Kurtelefon: 030/330029-29
Kontakt
Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Katrin Goßens, Tel.: 030/33 00 29-14,
gossens@muettergenesungswerk.de, www.muettergenesungswerk.de
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Im Januar 1950 gründete Elly Heuss-Knapp, die Frau des ersten Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Heuss, die Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk. Zweck der Stiftung ist, Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter zu ermöglichen, für die Idee der Müttergenesung zu werben und durch die Vernetzung der Wohlfahrtsverbände unter dem Dach des Müttergenesungswerkes (MGW) die Arbeit für Mütter zu stärken. Denn Verantwortung für Kinder und Familie heißt Einsatz rund um die Uhr – wobei die Behandlung von gesundheitlichen Beschwerden der Mütter oft auf der Strecke bleibt. Die Gesundheitsprobleme können in vielen Fällen mit einzelnen ambulanten Maßnahmen nicht ausreichend behandelt werden. Hier setzt das MGW mit seiner therapeutischen Kette an. Während eines Zeitraumes von drei Wochen gewährleisten Mütter- und Mutter-Kind-Kuren die umfassende Vorsorge und Rehabilitation außerhalb des häuslichen Umfeldes. Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden unterstützen bei der Antragstellung und mit den Nachsorgeangeboten.




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