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Kritik an Eugen Brysch, Geschäftsführer der Deutschen Hospizstiftung, muss erlaubt sein!
“Einer gesunden Frau beim Suizid helfen zu wollen entspricht der brutalen Dignitas-Logik.
Minellis Vorhaben entspricht ganz und gar der brutalen Logik der Befürworter der Suizidbeihilfe", stellt Brysch klar. (Quelle: Werner Schell – Foren, http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=11518)
Der Unterzeichnende selbst tritt für die Möglichkeit der ärztlichen Assistenz beim Suizid ein und insofern verwahre ich mich gegen den pauschalen Vorwurf, dass Minellis Vorhaben "ganz und gar der brutalen Logik der Befürworter der Suizidbeihilfe" entspreche. Auch der Geschäftsführer der Deutschen Hospizstiftung ist aufgerufen, sich sachlich zum Thema zu äußern und nicht alle in "einen Topf" zu werfen. Hier offenbart sich eine Haltung, die aufs Schärfste zu kritisieren ist, denn es gibt durchaus gute Argumente dafür, dass in bestimmten Situationen die ärztliche Assistenz beim Suizid ein Akt der Humanität darstellen kann, auch wenn dies sich einem Herrn Brysch nicht zu erschließen vermag.
Wir sollten in der aufkommenden Debatte nicht den Fehler begehen, mit markigen Sprüchen aufzuwarten, um so die zwingend gebotene Diskussion bereits im Keime zu ersticken. Der vielzitierte "Dammbruch" hindert nicht, das Thema offensiv zu diskutieren und selbstverständlich dürfte es auch einem Herrn Brysch klar sein, dass Befürworter einer ärztlichen Assistenz nicht den "liebenskranken jungen Menschen" vor Augen haben.
Es sind nicht alle über einen "Kamm zu scheren" und trotz der gewichtigen Stimme der Deutschen Hospizstiftung muss es also erlaubt sein, hierauf hinweisen zu dürfen, ja gar zu müssen. Es droht ansonsten die Gefahr, dass wir alle als "Dr. Tod" diskreditiert werden, obgleich wir mit guten Argumenten in dem Diskurs aufwarten.
Das ehrenvolle Engagement der Deutschen Hospizstiftung soll hier nicht in Abrede gestellt werden, wenngleich es nicht notwendig erscheint, sich in einem Pauschalvorwurf zu verflüchtigen, der gerade einer inneren Logik entbehrt!
Lutz Barth
IQB – Medizin- &. Pflegerecht - Lutz Barth
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