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    Mediziner Nagel gegen assistierten Suizid

    Auch der Mediziner Eckard Nagel, Mitglied im Deutschen Ethikrat, unterliegt in der Debatte um den ärztlichen Suizid einem erheblichen Irrtum: Er lässt sich von der Vorstellung leiten, als gäbe es moralische Pflichten, die dem Selbstbestimmungsrecht Grenzen setzen. Zu diesen Pflichten gehören die „Ehrfurcht vor dem eigenen Leben“ und die „Akzeptanz des Nichterklärbaren“, so Eckard Nagel und da darf denn schon einmal nachgefragt werden, woher Nagel diese seine Erkenntnis schöpft (vgl. dazu den Bericht im Ärzteblatt v. 28.07.10 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/42151/Mediziner_Nagel_gegen_assist... )

    In einem säkularen Gemeinschaftswesen, in dem gerade die Wertepluralität nicht nur für wünschens-, sondern zugleich auch für schützenswert erachtet wurde, kommt dem Selbstbestimmungsrecht ein Höchstrang zu. Unverständlich ist und bleibt, warum einige Mediziner, Philosophen und Ethiker erhebliche Probleme haben, diese verfassungsrechtliche Binsenweisheit zu akzeptieren. Es ist durchaus unbestritten, dass die Medizin ihre eigene Ethik und Moral und die dafür maßgeblichen „Werte“ intraprofessionell generieren kann; allerdings dürfte es ein stückweit vermessen sein, damit zugleich die Vorstellung zu verbinden, als folge hieraus zugleich ethische Gebote, geschweige denn moralische Pflichten, die von Jedermann zu beachten seien.

    In dem Wertediskurs könnte es Sinn machen, sich wieder mehr der Rechtsethik zu erinnern, die im Übrigen auch das Argument vom „Dammbruch“ zu entschärfen in der Lage ist: Abusus non tollit usum!

    Das gebetsmühlenartige Betonen einer „Pflicht gegen sich selbst“ – mehr noch: der „Heiligkeit des Lebens“ – fordert eine vitale Diskussion heraus, da sich in diesen Botschaften ein Grundrechtsverständnis offenbart, dass kaum zu akzeptieren ist und ferner die gebotene Toleranz vermissen lässt. Auch mit Blick auf die Mitglieder des Deutschen Ethikrats gilt: Wir benötigen keine weiteren „Überzeugungstäter“ im Diskurs, sondern eine Rückbesinnung auf ein liberales Grundrechtsverständnis, das leider in der Debatte verlustig gegangen zu sein scheint.

    Die Argumentation Nagels (aber auch die einiger seiner Kollegen und mancher Berufsethiker) ist keineswegs „brilliant“, sondern geradezu symptomatisch für eine schier entfesselte Medizinethik, die im Begriff ist, Verfassungsinterpretation als Hobbyphilosophie zu zelebrieren und dadurch zu denatuieren und da dürfen denn auch schon mal deutliche Worte an die Adresse der „Sendboten“ und „Ethikfürsten“ gerichtet und mehr Toleranz eingefordert werden. Es bleibt zu hoffen, dass der Diskurs nicht auf diesem Niveau verharrt.

    Lutz Barth

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