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    Patientenverfügungsgesetz: Pflege- und Medizinrechtler Barth vom IQB übt scharfe Kritik an Hüppe (CDU)

    In der heutigen Ausgabe der Ärzte Zeitung können wir nachlesen, dass in der Debatte über ein Gesetz zu Patientenverfügungen spricht sich ein neuer - vierter - Antrag dafür aus, keine rechtlichen Änderungen vorzunehmen.
    Eine Gruppe um den Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU) möchte vor allem Parlamentarier gewinnen, die sich bisher für keinen der drei vorliegenden Anträge entschieden haben.

    Nun - der 01. April 2009 ist schön längst Vergangenheit und insofern handelt es um keinen verspäteten Aprilscherz. Das Unterfangen des Herrn Hüppe ist schlicht und ergreifend unsäglich und dokumentiert einmal mehr, dass die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts und die damit einhergehende grundrechtliche Schutzverpflichtung des Staates von einigen Abgeordneten völlig verkannt wird.

    Mir fehlen zwar selten die Worte, aber immerhin regt sich in mir der zivile Ungehorsam gegenüber so viel Ignoranz gegenüber einer seit mehr als sechs Jahren geführten Diskussion. Es kann nicht angehen, dass nunmehr die Missionare einer höchst konservativen Wertekultur versuchen, einen „Schachzug zu landen“, der unserer aller Autonomie „matt“ setzt.

    So nun wahrlich nicht, Herr Hüppe und insofern empfehle ich dringend ein Literaturstudium über das Selbstbestimmungsrecht im Allgemeinen und dem Vorbehalt des Gesetzes im Besonderen! Es erschließt sich dann ohne weiteres die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung und da muss es doch nachdenklich stimmen, wenn nahezu alle Rechtsexperten eine gesetzliche Regelung befürworten.

    Die Anhörung der Sachverständigen und die von ihnen vorgelegten Expertisen lassen hierüber keinen Zweifel aufkommen und sofern im Übrigen dazu die nahezu unüberschaubare Literatur der letzten Jahre gesichtet wird, so wird jedenfalls eines deutlich: der Gesetzgeber muss (!) tätig werden.

    Diese „Verweigerungshaltung“ ist unter keinem (!) Aspekt zu rechtfertigen und zu tolerieren.

    Lutz Barth

    IQB – Medizin- &. Pflegerecht - Lutz Barth
    Debstedter Str. 107, 27607 Langen
    Tel. 04743 / 278 001
    Internetportal: www.iqb-info.de
    E-Mail: webmaster@iqb-info.de

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