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    SoVD fordert Rentenschutzklausel ohne Nachholen von Rentenkürzungen

    Zum Kabinettsbeschluss erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: Wir erkennen an, dass die Bundesregierung mit der Rentenschutzklausel Rentenkürzungen verhindern will. Das ist notwendig, weil die 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in den letzten fünf Jahren Kaufkraftverluste von zehn Prozent verkraften mussten. Die Rentenschutzklausel, die das Kabinett heute verabschiedet hat, hat aber einen entscheidenden Haken: Die Rentenkürzungen werden nur ausgesetzt und sollen später nachgeholt werden, wenn die Renten wieder steigen. Das ist enttäuschend für die Rentnerinnen und Rentner.

    Für die nächsten Jahre sind die Aussichten für die Rentnerinnen und Rentner düster. Es zeichnet sich ab, dass sie auf Jahre hinaus mit Nullrunden oder nur sehr geringen Rentenanpassungen rechnen müssen. Denn auch die rentenkürzende Wirkung des Riesterfaktors, der 2008 und 2009 ausgesetzt wurde, soll 2012 und 2013 nachgeholt werden. Ab 2011 greift außerdem ein weiterer Kürzungsfaktor, der Nachholfaktor. Die Renten bleiben dann immer weiter hinter der Lohnentwicklung zurück. Das muss verhindert werden.

    Der SoVD fordert daher, die Rentenschutzklausel so auszugestalten, dass verhinderte Rentenkürzungen nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Hierzu muss der Nachholfaktor abgeschafft werden. Für die Rentnerinnen und Rentner sind weitere Kaufkraftverluste untragbar.

    V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

    Pressekontakt:

    Sekretariat Pressestelle

    Sozialverband Deutschland e.V.
    Bundesgeschäftsstelle
    Stralauer Straße 63
    10179 Berlin

    Tel: 030 / 72 62 22 123
    Fax: 030 / 72 62 22 328

    www.sovd.de

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