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    Spezialisierte ambulante Palliativpflege (SAP) nicht auf Querfinanzierung von Krankenhäusern beschränken

    Durch die Gesundheitsreform 2007 erhielt der Bürger einen Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die Krankenkassen haben nun erste Verträge geschlossen, welche zusätzliche Mittel in die Versorgung einbringen. Die geforderten Vernetzungsstrukturen und insbesondere Vergütungsvereinbarung mit den von den Krankenhausträgern dominierten Palliativ-Care-Teams, lassen die übrigen Kooperationspartner im Netzwerk oft leer ausgehen. Oft werden ausschließlich die outgesourcten, ehemals von den Krankenhausträgern im Rahmen der Überleitungspflege geschaffenen Strukturen durch die zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten ausgestattet.

    „Von den zusätzlich zur Verfügung gestellten Finanzmitteln kommen zuwenig in der ambulanten Palliativversorgung an“, erklärt Frau Susanne Steinröhder, Vorstand des ABVP. „Die undurchsichtigen Vertragsgestaltungen erlauben es, dass nur Teile der Palliativkonzepte zu finanzieren sind und die Kooperationspartner, insbesondere die ambulanten Fachpflegedienste, leer ausgehen.“ Der Ausbau der ehemals über die Hospizstationen finanzierten Krankenhausleistungen sei durchaus zu begrüßen. Kritikwürdig sei jedoch die vollständige Übernahme der Finanzierung von ehemals stationären Palliativfachkräften durch die spezialisierte ambulante Palliativpflege (SAP). „Diese, auf eine Querfinanzierung ausgerichteten Konzepte kann sich der Mangelversorgungsbereich SAP nicht leisten“, so Steinröhder.

    Zwar erfüllten diese krankenhausdominierten Vernetzungsstrukturen oftmals die vagen gesetzlichen Anforderungen. Auch an die Kooperationspartner werden erhöhte Qualifikationsanforderungen (z.B. 160 h Fortbildung) gestellt. Die Palliativfachpflegedienste werden jedoch nicht aus der SAP vergütet, sondern müssen auf herkömmliche Finanzierungsmöglichkeiten, wie z.B. die Richtlinien der Häuslichen Krankenpflege (HKP-Richtlinie) zurückgreifen. So werden keine Anreize für die zusätzlich erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen und Verbesserung der Palliativversorgung geschaffen.

    „Die Arbeitsgemeinschaft „Palliativversorgung“ des ABVP hat einige bekannte Kooperationsverträge von Palliativ Care Teams oder ähnlicher Vernetzungsstrukturen geprüft. Die Pauschalbeträge zur Versorgung von Palliativpatienten sind so ausgelegt, dass ausschließlich die an das Krankenhaus angebundenen Palliativfachkräfte finanziert werden. Diese können die vollständige Palliativversorgung außer Haus jedoch nicht gewährleisten. Deshalb müssen die zusätzlich in die Versorgung eingeschalteten Kooperationspartner, z.B. ambulante Fachpflegedienste, in die Verträge einbezogen und die Finanzierung abgesichert werden“, so die Vorsitzende des ABVP.

    Der ABVP fordert, dass die Krankenkassen ihre Finanzierungskonzeptionen für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung in allen Bundesländern offenlegen. Damit könnte gleichzeitig auch die Einhaltung der Wettbewerbsneutralität nachgewiesen werden.

    Für Rückfragen: Thorsten Mittag, Tel: 030/29000401 eMail: dialog@abvp.de

    Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V.
    Bundesgeschäftsstelle / Geschäftsstelle Nord
    Goseriede 13
    30159 Hannover

    Tel.: +49 (511) 52484 -13
    Fax: +49 (511) 52484 -14

    www.abvp.de

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