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    Unverschämtheiten der gesetzlichen Krankenkassen

    Häufig erfährt die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) e.V. aus dem Kreis der Mediziner und der Pflege, der Pflegebedürftigen und Angehörigen diverse Unverschämtheiten der AOK gegenüber ihren Kunden.

    Es kommt immer wieder vor, dass die vom Hausarzt verordneten Leistungen, die vom häuslichen Pflegedienst zu erfüllen sind, von den gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt werden. Dazu werden zu Lasten aller Beteiligten noch nicht zeitgerechte und verzögernde Kommunikationsmitteln wie z.B. die Post benutzt.

    Ein Beispiel: Die Ablehnung zur Verordnung eines Arztes für Pflegeleistungen wurde an diesen von der Krankenkasse per Post geschickt. Der Arzt befand sich nicht im Streik, sondern in einem verdienten Kurzurlaub und konnte nicht reagieren. Auf Beschwerde des Pflegedienstes, der seine Aufgabe als Bringschuld rechtlich korrekt erfüllt hatte, wurde seitens der Krankenkasse nur lapidar geäußert, man habe nichts von dem Urlaub des Mediziners gewusst. Gleichzeitig maßen sich Sachbearbeiter der gesetzlichen Krankenkassen an, ärztliche Entscheidungen eigenständig zu korrigieren. So verordnete ein Mediziner das Anlegen eines Kompressionsverbandes bei vorliegender Herzinsuffizienz. Die AOK Plus teilt dem Pflegedienst durch einen Sachbearbeiter mit, dass diese Verordnung nicht indiziert ist und der behandelnde Arzt von dieser Entscheidung des Sachbearbeiters informiert werde.

    Dieses Vorgehen verstößt gegen die Richtlinien: weder der Pflegedienst noch die Krankenpflege sind entsprechend der bestehenden Richtlinien dazu berechtigt, Verordnungen eigenmächtig abzusetzen oder andere anzuordnen. Dies liegt allein im Verantwortungsbereich des Mediziners.

    Für die Versicherten und Patienten, für die Pflegebedürftigen und Angehörigen, für die Mediziner und die Mitarbeiter der Pflege erfolgt eine erschreckende, unqualifizierte Entmündigung in den Entscheidungen zur Versorgung und bei der Versorgung, zu der die Kassen nicht legitimiert sind und die zudem Gefahren für Gesundheit und Leben birgt. Der Präsident der DGVP, Wolfram – Arnim Candidus, fordert die gesetzlichen Krankenkassen auf, sich im Rahmen der bestehenden Verordnungen zu bewegen und sich für die optimale Versorgung ihrer Kunden einzusetzen.

    Pressekontakt:

    Pressestelle DGVP
    Tel: 06252-942980
    Fax: 06252-94298 29
    info@dgvp.de
    www.dgvp.de

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